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Allgem. Bed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (AECBU2003)
Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von:
3.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht, obliegt dem Versicherungsnehmer
Raiffeisen-Plus-Leistungen Gewerbe - RP3001.19 (RP3001.19)
Zusammenhang mit strafbaren Handlungen
herbeigeführt wurden.
Artikel 8
Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] klären und der Versicherung bekannt geben;
für Notfälle, die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügung von hoher
Hand (staatliche Verfügung), Gewalthandlungen von politischen oder ter
Keine Sorgen-Schutzengel Gewerbe - KS3001.19 (KS3001.19)
Zusammenhang mit strafbaren Handlungen
herbeigeführt wurden.
Artikel 8
Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] klären und der Versicherung bekannt geben;
für Notfälle, die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügung von hoher
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 3
Hand
Versicherungsbedingungen der Pflegerentenzusatzversicherung - 2004 (VBPRZ2004)
(Hauptversicherung) eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden und
teilt deren rechtliches Schicksal. Wird die Hauptversicherung gekündigt, prämienfrei gestellt oder aus
sonstigen [...] ausgeschlossen, wenn die Pflegebedürftigkeit verursacht ist
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse jeder Art,
b) durch innere Unruhen, wenn die versicherte Person daran auf Seiten der Unruhestifter
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2014) (AECBU2014)
Sachschaden:
Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von:
3.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken, [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer