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Urlaubsklausel (U858.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U858.3
Urlaubsklausel
Wir verzichten auf den Einwand des Art. 17 Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St101)
Schmelzwasser als versichert, die nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versi
Export-Schutzklausel (1988) (EXP)
das
eigene Interesse des Versicherungsnehmers. Sie ist nur gültig für Lieferungen, deren
Versicherung gemäß den Verkaufsbedingungen Sache des Käufers ist.
2. Die Export-Schutzklausel
Computerversicherung/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.12)
Computerversicherung/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln CS3005.12
Einschluss Kurzschlussrisiko
Abweichend von Art. 3, Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versi
Erweiterte Privathaftpflicht (H27.1)
HAUSHALT H27.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE ERWEITERUNG DER PRIVAT-
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM RAHMEN DER ALLGE