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Aufsichtsrat stellt Weichen für die Zukunft
Das Kontrollorgan bestätigt die Leistungen von Generaldirektor Othmar Nagl und wird seinen Vorstandsvertrag in der Aufsichtsratssitzung im Juni verlängern. Der Vertrag von Vorstandsdirektorin Kathrin
Leitungswasser Nebenkosten (ZHL30)
LEITUNGSWASSER ZHL30
NEBENKOSTEN
Nebenkosten und zwar
- Aufräumkosten
- Abbruchkosten
- Reinigungs- und Abd
Nebenkosten Sturm (ZHSt10)
STURM ZHSt10
NEBENKOSTEN
Nebenkosten und zwar
- Aufräumkosten
- Abbruchkosten
- Demontage- und Re
Rohbau-Unfallversicherung (U821.1) (U821.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U821. 2
Rohbau-Unfall
1. Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer alle Personen, die
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (DH1205.15)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen
beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
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