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OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50 (U844.5)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U844.5
OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner
OV-Familienunfall - Variante A 100/50/50 (U843.5)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U843.5
OV-Familienunfall - Variante A 100/50/50
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner
Besondere Bedingung für Bergungskosten (U841.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U841.3
BERGUNGSKOSTEN
Ersetzt werden die nachgewiesenen Kosten (bis zur vereinbarten Versicherungssumme), die notwendig
werden, wenn der Versi
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG 2003 (UKOL2003)
Unfallversicherung
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG UKOL2003
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) finden insoweit Anwendung, als i
Rettung von Menschenleben und Sachen (U1000)
Unfallversicherung
Besondere Bedingung U1000
Rettung von Menschenleben und Sachen
Abweichend von Art.6, Pkt. 1 der AUVB 2003 gelten Gesundheitsschädigungen, die der Versicherte bei
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