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Markisen, Rollläden, Außenjalousien (H705)
HAUSHALT - Markisen, Rollläden, Außenjalousien - H705
1. In Erweiterung des Art. 1. Pkt. 1.2.3. der ABH zählen im Eigentum des Versicherungsnehmers
stehende Markisen, Rollläden und Außenjalousien au
BB831-95.1 (BB831-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 831-95.1
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird ergänzt:
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St5131.19)
STURM - Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel - St5131.19
1. Versicherte Gefahren und Schäden
In Abänderung von Artikel 2 Pkt. 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gel
Im Geschäft - Versicherung gegen Leitungswasserschäden IG-LW-03 (IG-LW-03)
IM GESCHÄFT-VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN (IG-LW-03)
1. In der Versicherung gegen Leitungswasserschäden gelten die in der
Besonderen Bedingung 5.2 sowie in den Ergä
Ableitungsrohre am Grundstück (L123)
LEITUNGSWASSER - Ableitungsrohre am Grundstück - L123
Abweichend von Artikel 2, Punkt 3 der AWB sind Bruchschäden einschließlich der hiefür
erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitungen auch außerhalb