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Tankstellen ohne Servicetätigkeiten (Schäden an Fahrzeugen) (AH422.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422.2
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeu
Kfz-Betrieb; Schäden an Kundenfahrzeugen außerhalb der Betriebsstätte (AH423.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH423.2
KFZ-REPARATURBETRIEBE;
SCHÄDEN AN KUNDENFAHRZEUGEN AUSSERHALB DER BETRIEBSSTÄTTE
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abwei
Kfz-Reparaturbetrieb; Diebstahl in Verwahrung genommener Fahrzeuge (AH424.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH424.2
KFZ-REPARATURBETRIEBE;
DIEBSTAHL ODER RAUB IN VERWAHRUNG GENOMMENER FAHRZEUGE
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abwei
Automatische Waschanlage (AH425.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH425.2
AUTOMATISCHE WASCHANLAGEN
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.1 und 7.10.2 AHVB auch auf Schaden-
Schäden an Fahrzeugen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (AH426.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH426.2
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN DURCH BRAND, BLITZSCHLAG ODER EXPLOSION
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.1 AHV