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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB2001) (AFIB2001)
werden?
In welcher Form sind Erklärungen abzugeben? Art. 9 Form der Erklärungen
Wem steht die Ausübung der Rechte aus dem Ver- Art. 10 Rechtsstellung der am Vertrag be-
sicherungsvertrag [...] der am Vertrag beteiligten Personen
1. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht grundsätzlich dem Versicherungsnehmer
zu.
2. Alle für den Versicherungsnehmer getroffenen
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.22)
entsprechend der dafür vorgesehenen Verwendung tatsächlich genutzt wird und
insbesondere nicht leer steht und eine künstliche Trocknung der versicherten Sachen zur
Vermeidung von größeren Schäden notwendig [...] mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen oder
Risikoorte zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme - soferne
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.21)
entsprechend der dafür vorgesehenen Verwendung tatsächlich genutzt wird und
insbesondere nicht leer steht und eine künstliche Trocknung der versicherten Sachen zur
Vermeidung von größeren Schäden notwendig [...] mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen oder
Risikoorte zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme - soferne
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.13)
entsprechend der dafür vorgesehenen Verwendung tatsächlich genutzt wird und
insbesondere nicht leer steht und eine künstliche Trocknung der versicherten Sachen zur
Vermeidung von größeren Schäden notwendig [...] mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen oder
Risikoorte zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme - soferne
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-2010)
wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen,
Versicherungs- oder Risikoorte zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme
- soferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart [...] zur Höhe des Restbetrags der Erstrisikosumme.
Mit Beginn der nachfolgenden Versicherungsperiode steht die vereinbarte Erstrisikosumme wieder
in voller Höhe zur Verfügung.
3.3. VERSICHERUNGSPERIODE