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Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (H201)
Schmelzwasser als versichert, die
nicht durch zumutbare Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne
erhebliche Aufwendungen beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Vorsorgeversicherung MB45 (MB45)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB45
Vorsorgeversicherung
Die Vorsorgeversicherung laut Polizze dient für vesehentlich in den vorl
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.12)
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut zum Verkehrswert ImG006.12
Sofern und soweit die nachstehend beschriebenen Zusatzdeckung auf der Polizze samt Versicherungs-
summe ausgewi
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (HH37.1) (HH37.1)
HAUSHALT BESONDERE BEDINGUNG HH37.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON NEBEN-
KOSTEN UND MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VO
U853-99 (U853-99)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 853-99
Indexvereinbarung
1. Die Versicherungssummen werden jeweils um den Prozentsatz erhöht, der der Erhöhung des Verbrau-
cherpreisindex