Suche
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB2001) (IUB2001)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-
INSASSEN UNFALLVERSICHERUNG (IUB2001)
Es gelten auch die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeugin-
sassen-Unf
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA122) (KA122-06)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA122-06
EURO-VOLLKASKO FÜR GEBRAUCHTWAGEN
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im ve
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132) (KA132-06)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA132-06
EURO-TEILKASKO FÜR GEBRAUCHTWAGEN
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im
Risikobeitrag im Jugendtarif (KH031-03)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH031
RISIKOBEITRAG IM JUGENDTARIF
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
Risikobeitrag für Lenker unter 24 Jahren (KH030-03)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH030-03
RISIKOBEITRAG FÜR JUGENDLICHE LENKER
Für jene Versicherungsfälle, die von einem berechtigten Lenker verursacht wurden, der