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Unfalltod Zusatzversicherung für Lenker über 24 Jahre (KH043) (KH043)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH043
LENKERSCHUTZ FÜR FAHRZEUGE DER
TARIFGRUPPE 502
Sofern der Fahrzeuglenker bereits das 24. Lebensjahr vollendet
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06)
IG-GIaN-06
Außergewöhnliche Naturereignisse -;
Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist in jedem Fall, dass
für/über die nach Maßgabe
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06)
IG-GaN-06
Außergewöhnliche Naturereignisse -; Gebäude
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist in jedem Fall, dass
für/über die nach Maßgabe dieser Bedingung versicherten Sachen
Außergewöhnliche Naturereignisse - Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte (IG-IaN-06)
IG-IaN-06
Außergewöhnliche Naturereignisse -;
Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist in jedem Fall, dass
für/über die nach Maßgabe dieser Be
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen -Schutzengel Wohnungsgenossenschaft (KSWG-03) (KSWG2003)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT (KSWG-03)
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Gegenstand und Umfang der Versicherung
Artikel 2 Abwicklung, Beauftrag