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Wasserrecht (AH417.3) (AH417.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417.3
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch
Arbeitnehmergarderoben (AH418.3) (AH418.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH418.3
ARBEITNEHMERGARDEROBEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10.2 und 7.10.3 AHVB
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.3) (AH419.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419.3
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
1.
Garagen, Servicestationen; Schäden an Fahrzeugen (AH420.3) (AH420.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420.3
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT SERVICETÄTIGKEITEN;
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelte
Tankstellen ohne Servicetätigkeiten (Schäden an Fahrzeugen) (AH422.3) (AH422.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422.3
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrze