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Gemeindehaftpflicht ImOrt (AH3818.14)
EHVB
sinngemäß Anwendung.
3. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch [...] verursachungsunabhängigen Haftungen
2.3. unvermeidbaren Schäden
2.4. selbständigen Garantiezusagen und ähnlichen Vereinbarungen
2.5. Sachschäden durch Umweltstörung.
3. Art 2.1 AHVB findet keine Anwendung [...] EHVB
sinngemäß Anwendung.
3. Die für die Freiwillige Feuerwehr handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB mitversichert. Dies gilt
Außergewöhnliche Naturereignisse AV Erweiterung - Wohnungsinhalt (DH1204.16)
Hilfsdienste fremder Personen;
2.3.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
3.1. Die auf der Polizze angeführte [...] n Kosten dar (Artikel 3, Punkt 3).
2. Hinsichtlich der versicherten Kosten gilt abweichend zu Artikel 8, Punkt 1.5. der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD der Artikel 3, Punkt 2 dieser Versi [...] ).
3.2. Rückstau - als Rückstau im Sinn der Versicherungsbedingungen gilt die Überflutung der
versicherten Sachen infolge
3.2.1. Kapazitätsüberschreitung oder Verstopfung der Kanalisation oder
3.2.2.
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (DH1202.16)
Hilfsdienste fremder Personen;
2.3.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
3.1. Die auf der Polizze angeführte [...] n Kosten dar (Artikel 3, Punkt 3).
2. Hinsichtlich der versicherten Kosten gilt abweichend zu Artikel 8, Punkt 1.5. der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD der Artikel 3, Punkt 2 dieser Versi [...] gsräumlichkeiten (Versicherungsort) gemäß Artikel 3 Punkt 1 bis 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD. Die Punkte 4 und 5 des Artikels 3 der dem vertrag zugrunde
liegenden ABH bzw. ABHD finden
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDP2012)
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex bei Versicherungsbeginn. Als solcher gilt die letzte vor dem 15. des dem
Versicherungsbeginn vorangehenden Monats verlautbarte Indexzahl. Diesen Wert können Sie Ihrer [...] Zeitpunkt der letzten Erhöhung im Sinne dieser Indexvereinbarung. Als
solcher gilt die letzte vor dem 15. des dem Zeitpunkt der letzten Anpassung vorangehenden Monats
verlautbarte Indexzahl.
Prämiensumme [...] Restlaufzeit können sich die
Versicherungsleistungen verhältnismäßig weniger verändern als die Prämie.
(3) Sofern die Voraussetzungen für eine Anpassung der Prämiensumme nach Maßgabe von § 2 Absatz 1
vorliegen
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2009 (VBIND2009)
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex bei Versicherungsbeginn. Als solcher gilt die letzte vor dem 15. des dem
Versicherungsbeginn vorangehenden Monats verlautbarte Indexzahl. Diesen Wert können Sie Ihrer [...] Zeitpunkt der letzten Erhöhung im Sinne dieser Indexvereinbarung. Als
solcher gilt die letzte vor dem 15. des dem Zeitpunkt der letzten Anpassung vorangehenden Monats
verlautbarte Indexzahl.
Prämiensumme [...] Restlaufzeit können sich die
Versicherungsleistungen verhältnismäßig weniger verändern als die Prämie.
(3) Sofern die Voraussetzungen für eine Anpassung der Prämiensumme nach Maßgabe von § 2 Absatz 1
vorliegen