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GP-LW-95 (GP-LW-95)
gegen Leitungswasserschäden gelten die Punkte 1, 3 - 6,
8 - 10, 12 - 16, 18 der Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-
Versicherung (GP-95).
2.
Die Oberösterreichische Versicherung AG gewährt [...] Versicherungs-
schutz gegen die versicherten Gefahren und Schäden gemäß Art. 1 der Allge-
meinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB) un-
ter den nachstehend näher geregelten [...] Oberösterreichischen Versicherung AG bestehen.
*) abgedruckt unter Punkt 1. der Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95)
2.1. Prämienfreie Zusatzdeckungen und Erweiterungen
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2006)
Ergänzenden
Bedingungen für die AmLand-Versicherung;
- Klauseln nach Maßgabe der versicherten Sparten (Zusatzsparten) bzw. vereinbarten Zusatzdeckungen.
Die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen für die [...] dingungen für die Feuerversicehrung (AFB), die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmver-
sicherung (AStB) und die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasser-
schäden [...]
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN AL-2006
VERSICHERUNG AG FÜR DIE AmLand-Versicherung
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, Haushalt
USP-BH99 (USP-BH99)
(AFBUB 98)
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 98)
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserschadenversicherung (AWB 98)
Allgemeine Bedingungen für die Einbruch-Diebst [...] Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 97)
Allgemeine Feuer-Betrie [...] versicherung (AEB 98)
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 93-95, EHVB 93-95)
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 98)
2. Zusätzlich zu
Besondere Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung (UKOL2015) (UKOL2015)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG
(UKOL2015)
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB)
finden insoweit Anwendung, als in dieser [...] dieser nachstehenden Besonderen Bedingungen keine
Sonderregelung getroffen wird.
1. Versicherungsformen
Der Versicherungsvertrag gilt, je nach der vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versich
Unbenannte Gefahren Wohnungsinhalt (DH1725.21)
1. Versicherte Gefahr
1.1. Unbenannte Gefahr
In Erweiterung von Artikel 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung wird
Versicherungsschutz für Sachschäden am versicherten Wohnungsinhalt [...] keinesfalls Gefahren oder Schäden,
1.2.1.die durch andere Versicherungen, auf die die Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) Anwendung finden, versichert werden können.
Das sind neben den Gefahren [...] Versicherte Schäden
2.1. Versichert gelten Sachschäden gemäß Artikel 2 Punkt 7 der Allgemeinen Bedingungen für die
Haushaltsversicherung (ausgenommen Schadenereignisse gemäß Punkt 2.2., siehe jedoch
Anmerkung