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Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823.2) (U823.2)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1999) und der vertraglichen Zusatzvereinbarungen für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner im
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823-95.1) (U823-95.1)
bestreitet.
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) und der vertraglichen Zusatzvereinbarungen für den Versicherungsnehmer, seinen Ehepartner
Ehepartner-Unfallversicherung (U800.1) (U800.1)
bestreitet.
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95)
und der vertraglichen Zusatzvereinbarungen für den Versicherungsnehmer, seinen Ehepartner im Zeit-
BB823-95.1 (BB823-95.1)
bestreitet.
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) und der vertraglichen Zusatzvereinbarungen für den Versicherungsnehmer, seinen Ehepartner
Wie sieht es mit der Fahrradhelmpflicht bei Kindern aus?
der Unfallversicherung um 25 % reduziert, wenn kein Helm getragen wird (Artikel 21 der jeweiligen AUVB). Wie viele Radunfälle passieren pro Jahr in Österreich? Laut Statistik Österreich verletzten sich