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Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2016 (VBRISZ2016)
Teilnahme an kriegerischen Handlungen,
- infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
- durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen,
für die Vorsatz T [...] BEDINGUNGEN FÜR DIE RISIKOZUSATZVERSICHERUNG - 2016(VBRISZ2016)
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 [...] e
§ 17 Erfüllungsort
§ 18 Rentenwahlrecht
Auszug aus gesetzlichen Bestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB1986-95) (AHVB1986-95)
Zusammen-
hang mit Gewalthandlungen von Staaten oder gegen Staaten und ihre Organe, Gewalthandlungen von
politischen und terroristischen Organisationen, Gewalthandlungen anläßlich öffentlicher [...] Veruntreuung seitens des Personals des Versicherungsnehmers oder
anderer für ihn handelnder Personen, durch Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und Wertsachen so-
wie durch Überschreitung von Kosten [...] Betriebsrisken
1. Erweiterung des Versicherungsschutzes
2. Produktehaftpflichtrisiko
3. Bewußtes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften
4. Betriebsübernahme
Abschnitt B: Ergänzende Regelungen für spezielle Betriebs-
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2016.1 (VBKLV2016.1)
Teilnahme an kriegerischen Handlungen,
infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich strafbarer
Handlungen durch den Versicherungsnehmer [...] anerkannten Wertpapierbörse gehandelt2.
oder der NFE ist ein verbundener Rechtsträger eines Rechtsträgers, dessen Aktien
regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden.
Der NFE ist ein [...] einer etablierten Wertpapierbörseb.
gehandelt oder das NFFE ist ein mit einem Rechtsträger, dessen Aktien regelmäßig an
einer etablierten Wertpapierbörse gehandelt werden, verbundener Rechtsträger. Für
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.2)
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;
b) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Das Fahrzeug ist in der im Antrag bezeichneten Ausführung versichert; [...] besteht für Schadenereignisse,
1. die bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den
Versicherungsnehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
2. die bei [...] rten, entstehen;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
ursächlich zusammenhängen;
4. die durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1)
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;
b) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Das Fahrzeug ist in der im Antrag bezeichneten Ausführung versichert; [...] besteht für Schadenereignisse,
1. die bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den
Versicherungsnehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
2. die bei [...] rten, entstehen;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
ursächlich zusammenhängen;
4. die durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne