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Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2022)
sind versichert:
2. E-Payment
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Forderungen zur Zahlung von Vertragsstrafen‚ die gegen
den Versicherungsnehmer durch einen E-Payment Service Provider [...]
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Baustein E – Cyber Erpressung
Wenn eine Cyber Erpressung (Baustein E) für das Cyberrisiko abgeschlossen und auf der Polizze angeführt
ist [...] den Gemeinsamen Bestimmungen zusätzlich die folgenden Bestimmungen des Bausteins E.
Die Bestimmungen des Bausteins E gehen bei Kollision den Bestimmungen der Bausteine A bis D vor.
Artikel 38
Versicherungsbedingungen für die ExistenzKaskoversicherung-2016 (VBEK2016)
ist die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Kapi [...] verlangt, so kann
der Erklärungstext in Schriftzeichen auf beliebige Art übermittelt werden (z.B. Telefax, E-Mail),
sofern die Person des Erklärenden eindeutig daraus hervorgeht.
Gewinnbeteiligung
sind Ihrem [...] Zugang eines Textes in
Schriftzeichen entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. E-Mail oder -
sofern vereinbart - elektronische Kommunikation gem. § 5a VersVG, siehe Anhang). Schriftform
Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Notare (ABVN)
Versicherer für den von der Weigerung bzw. der
Verfügungstellung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht
aufzukommen.
6. Der Notar hat von jeder Schadenersatzleistung und
ALHB98 (ALHB98)
(Artikel 7.4.)
Jahresbetrag der monatlich im voraus zahlbaren l e b e n s l a n g e n *) Rente für einen Kapitals-
betrag von EURO/ATS 1.000,--
Jahres- [...] der Versicherer
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für den von der erwähnten Erklärung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten
nicht aufzukommen.
Artikel 8
Was ist nicht versichert? (Risikoausschlüsse)
Allgemeeine Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung AVHB97 (AVHB97)
hat der Versicherer für den von der erwähnten
Erklärung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht
aufzukommen.
Artikel 8 - Ausschlüsse vom Versicherungsschutz