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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinr., Waren/Vorr. (IG-GIaN-02.1)
IG-GIaN-02.1
Außergewöhnliche Naturereignisse -
Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist in jedem Fall, dass für/über die nach Maßgabe
Außergewöhnliche Naturereignisse - Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte (IG-IaN-02.1)
IG-IaN-02.1
Außergewöhnliche Naturereignisse -
Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist in jedem Fall, dass für/über die nach Maßgabe dieser
Bed
Trocken- und Erhitzungsanlagen (FBU126)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU126
Trocken- und Erhitzungsanlagen
Als Sachschäden im Sinne des Art. 3 der AFBUB gelten Schäden an Trock
Im Geschäft-Total-Betrietriebsunterbrechungs-Versicherung IG-03.1 (IG-03.1)
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.1
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5.2 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die Ob
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.2 (IG-03.2)
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.2
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5.3 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die Ob