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Indexvereinbarung (U853) (U853)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U853
Indexvereinbarung
1. Die Versicherungssummen werden jeweils um den Prozentsatz erhöht, der der Erhöhung des Verbrau-
cherpreis
Wertgrenzen in Sicherheitsbehältnissen (H64)
WERTGRENZEN IN SICHERHEITSBEHÄLTNISSEN H64
NACH EUROPÄISCHEN NORMKLASSEN (EN-KLASSEN)
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 4.2.3.2. und Punkt 4.2.3.3.
Prämienrückvergütung für Schadensfreiheit (Bonus) (KA840) (KA840)
FAHRZEUG-KASKO - Prämienrückvergütung für Schadenfreiheit (Bonus) aus der
Fahrzeug-Kollisonskaskoversicherung für PKW, Kombi und LKW bis 1 T Nutzlast -
KA840
Für die vorliegende Fahrzeug-Kollisionsk
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.16)
technik
Nicht versichert sind:
Schäden an Melkrobotern (das sind automatische Melkanlagen) und deren Teilen
Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße
Instandhaltung
Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstnehmer-Vollkasko - KA1803.13
1.00 Versichert sind jene Pkw's oder Kombis von Dienstnehmern, mit denen aufgrund dienstlicher
Anordnung Dienstfahrten durchgeführt werden