Suche
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (HaNE-06)
wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen,
Versicherungs- oder Risikoorte zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme
- soferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart [...] zur Höhe des Restbetrags der Erstrisikosumme. Mit
Beginn der nachfolgenden Versicherungsperiode steht die vereinbarte Erstrisikosumme wieder in voller
Höhe zur Verfügung.
3.3. VERSICHERUNGSPERIODE
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-AV06)
wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen,
Versicherungs- oder Risikoorte zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme
- soferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart [...] zur Höhe des Restbetrags der Erstrisikosumme. Mit
Beginn der nachfolgenden Versicherungsperiode steht die vereinbarte Erstrisikosumme wieder in voller
Höhe zur Verfügung.
3.3. VERSICHERUNGSPERIODE
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaNE-AV06)
wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen,
Versicherungs- oder Risikoorte zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme
- soferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart [...] zur Höhe des Restbetrags der Erstrisikosumme. Mit
Beginn der nachfolgenden Versicherungsperiode steht die vereinbarte Erstrisikosumme wieder in voller
Höhe zur Verfügung.
3.3. VERSICHERUNGSPERIODE
Außergewöhnliche Naturereignisse - Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte (IG-IaN-06)
Einheit bildende,
versicherte Sachen, Versicherungs-, Risiko- oder Betriebsstandorte
zusammengefasst, steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme
- soferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart [...] zur Höhe des Restbetrags
der Erstrisikosumme. Mit Beginn der nachfolgenden Versicherungsperiode
steht die vereinbarte Erstrisikosumme wieder in voller Höhe zur Verfügung.
3.2. VERSICHERUNGSPERIODE
Als
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Sozialvorsorge 2004 (KSSOZV2004)
ten verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur dem
Versicherungsnehmer zu. Die versicherte Person kann Deckungsansprüche aus dem gegenständlichen [...] der für sie
erbrachten Leistungen.
Artikel 14: Ansprüche des Versicherers gegenüber Dritten
1. Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so besteht
unbeschadet