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Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG98) (ABG98)
beim Transport der Gläser entstehen.
6. Schäden, die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen entste-
hen. Schäden durch Reinigungsarbeiten sind versichert.
[...] nach-
zuweisen, daß der Schaden mit den in den Punkten 7.1 bis 7.5 genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte
Besondere Bedingungen zur industriellen Feuerversicherung (IND-F-06)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück
von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider besseres Wissen und
Willen des Versicherungsnehmers die Siche [...] ersatzpflichtigen Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren für
deren Löscheinsätze zu leisten sind bzw. geleistet werden (gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung) [...] Reparatur- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvorschriften wider Wissen
und Willen des Versicherungsnehmers
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2016) (KSSAP2016)
häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehe partner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte als auch deren minderjährige Kinder
(auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] ten
In Ergänzung zu Art.6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten, deren
Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung
Besondere Bedingung für die Raiffeisen-Unfall-Plus-Leistungen (RPLUN2015)
häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte als auch deren minderjährige
Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende [...] Ausübung.
Artikel 8 - Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19.1)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler
Für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung in der Form
Versicherungsagent - VHVA2005.19.1
1. Versichertes Risiko; Anzeige vo