Suche
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
wurden;
e) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen von Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen [...] erstellt und werden diese Konstruktionsteile von einem versicherten Bauunternehmer nach beson-
deren Plänen für dieses Bauvorhaben auch hergestellt, so kann als Versicherungsort zusätzlich
auch [...] -
versicherte
a) Sachschaden an einer gem. Art. 2 versicherten Sache oder deren
b) Verlust.
2. Der Versicherungsfall tritt ein
a) bei einem Sachschaden
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
Prüfanstalt beanstandet wurden;
e) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen von Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen politischer [...] n
erstellt und werden diese Konstruktionsteile von einem versicherten Bauunternehmer nach beson-
deren Plänen für dieses Bauvorhaben auch hergestellt, so kann als Versicherungsort zusätzlich
auch das [...] unvorhersehbare gem. Art. 4
versicherte
a) Sachschaden an einer gem. Art. 2 versicherten Sache oder deren
b) Verlust.
2. Der Versicherungsfall tritt ein
a) bei einem Sachschaden in dem Zeitpunkt, in dem
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger- Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID95) (ADVBID-95)
ichen Personen;
4.9 im Falle von inneren Unruhen, Streik, Neutralitätsverletzungen, Kriegsereignissen jeder Art,
militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme
Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
sicherten Betrieb nicht mehr verwendet werden können.
(5) Für Betriebsunterbrechungen, deren Folgen sich im Betriebe ohne erhebliche Aufwendungen wieder
beseitigen lassen, haftet der V [...] Beschädigung oder Zerstörung
von Sachen, die nicht in der Polizze angeführt sind, auch wenn deren Beschädigung oder Zerstö-
rung die Folge eines Maschinenschadens ist.
Art. 4
Entgehender [...] die Wiederaufnahme des Betriebes in seinem früheren Umfang baldigst zu ermögli-
chen oder zu deren Aufwand er während dieser Zeit rechtlich verpflichtet ist.
(3) Als entgehender Betriebsgewinn und
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID) (ADVBID)
verantwortlichen Personen;
4.9 im Falle von inneren Unruhen, Streik, Neutralitätsverletzungen, Kriegsereignissen jeder Art,
militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme oder