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Katastrophenkasko______________________________________________(KA135) (KA135)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA135
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE
KATASTROPHENPAKET-KASKO
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrze
IG-LW-03.1 Im Geschäft - Versicherung gegen Leitungswasserschäden (IG-LW-03.1)
IM GESCHÄFT-VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN (IG-LW-03.1)
1. In der Versicherung gegen Leitungswasserschäden gelten die in der
Besonderen Bedingung 5.2 sowie in den Ergänz
Mehrkosten-Total-BU M3270.4 (M3270.4)
BESONDERE VEREINBARUNG M3270.4
In Abweichung von den AFBUB gelten die Bestimmungen über die Mehrkosten-BU auch für Schäden
durch Sturm und/oder Einbr
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- VERSICHERUNG (IG-TBU-03.1) (IG-TBU-03.1)
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-
VERSICHERUNG (IG-TBU-03.1)
1. In der Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gelten die in der
Besonderen Bedingung 5 sowie
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-TBUZ-03) (IG-TBUZ-03.1)
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-
ZUSATZVERSICHERUNG (IG-TBUZ-03)
1. In der Total-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung gelten die in der
Besonderen Bedingung 5