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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19.1)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler
Für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung in der Form
Versicherungsagent - VHVA2005.19.1
1. Versichertes Risiko; Anzeige vo
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
Es gelten auch die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeugin-
sassen-
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
ngsschutz dieses Vertrages erstreckt.
8. Obliegenheit
Als besondere, zusätzliche Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6 Abs. 1 VersVG bewirkt, wird vereinbart:
Besondere Bedingungen zur industriellen Feuer-BU-Versicherung (IND-FBU-06)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück
von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider besseres Wissen und
Willen des Versicherungsnehmers die Siche [...] Reparatur- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvorschriften wider Wissen
und Willen des Versicherungsnehmers
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (RPLKFZ2023)
Versicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen selbst
oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung des
Versicherungsnehmers oder der [...] unter Einschaltung der
konsularischen Vertretung beschaffen, stellt der Versicherer die Verbindung zu deren Hausbank
her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der
Schadenmeldung [...] auf einer Reise in eine besondere Notlage, die im Art 8
Pkt. 3.1. bis 3.15. nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen
erheblichen Nachteil für Gesundheit oder Vermögen zu vermeiden