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U904 (U904)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U904
Freizeitunfallversicherung
Die Versicherung erstreckt sich nur auf solche Unfälle, die nicht als Arbeitsunfälle und diesen
gleich
U827.3 (U827.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 827.3
Verbesserte Gliedertaxe
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (AUV
U830.1 (U830.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U830.1
Kosmetische Operationen
Als kosmetische Operationen gelten solche Operationen, die notwendig werden, weil durch einen Unfall
die Körpe
U831.4 (U831.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 831.4
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001)
wird ergänzt:
Beträg
U832.4 (U832.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U832.4
Modell U2
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht Arbeitsunfälle und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinne
der Sozialversicherun