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U111.2 (U111.2)
U111.2
1. Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle während des Schul- oder Anstaltsbetriebes:
1.1 innerhalb des Schul- oder Anstaltsgebäudes oder auf einem dazugehöri
U113.2 (U113.2)
U113.2
Die Versicherung erstreckt sich auf
1.Unfälle, die den versicherten Kindern und Jugendlichen bei der Teilnahme an den in der Poliz-
ze bezeichneten Veransta
U804.2 (U804.2)
U804.2
Herzinfarkt als Unfallfolge
In Abänderung des Art. 18 Pkt. 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001) erstreckt sich der Versiche
U808.2 (U808.2)
U808.2
1. Die Versicherung umfaßt Unfälle, von denen die versicherten Mitglieder anläßlich ihrer Betä-
tigung als Feuer- oder Wasserwehrmänner betroffen werden.
2.
U820.3 (U820.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U820.3
Rohbau-Unfall
1. Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer alle Personen, die