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OÖV-Premium für Freizeitunfälle (UN1082.18)
UNFALL - OÖV-Premium für Freizeitunfälle - UN1082.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (
ARGE-Baugewerbe (AH3853.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes oder
ähnlicher Gewerbe - AH3853.12
1. Abschnitt B, Ziffer 3.4 EHVB findet keine Anwendung.
Besteht ein Solidarschuldverhältnis mit
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 1% (UN1055.16)
UNFALL - Rohbau-Unfall - Invalidität ab 1 % - UN1055.16
1. Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer alle Personen, die weder für Geld noch für
Geldeswert an der Errichtung (Neubau) des auf der
GP-95 (GP-95)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN
VERSICHERUNG AG FÜR DIE GEWERBE-PLUS-VERSICHERUNG
(GP-95)
Die Gewerbe-Plus-Versicherung ist entweder eine Einzel- oder Bündelversicherung
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH446.2
BAUHERRNHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsne