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Knochenbruch (UN1065.18)
UNFALL - Knochenbruch - UN1065.18
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 50.000,-
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anza
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG (IG-TBU-03.2)
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-
VERSICHERUNG (IG-TBU-03.2)
1. In der Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gelten die in der
Besonderen Bedingung 5.3 sowi
Knochenbruch (UN1021.16)
UNFALL - Knochenbruch - UN1021.16
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 75.000
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anzahl
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- VERSICHERUNG (IG-TBU-03.1) (IG-TBU-03.1)
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-
VERSICHERUNG (IG-TBU-03.1)
1. In der Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gelten die in der
Besonderen Bedingung 5 sowie
U824.4 (U824.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 824.4
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab