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U824.4 (U824.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 824.4
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab
Knochenbruch (UN1021.16)
UNFALL - Knochenbruch - UN1021.16
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 75.000
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anzahl
Unfall-Schmerzensgeld (U802.1) (U802.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U802.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird
Unterbrechungsschäden durch radioaktive Isotope bzw. radioaktive Verunreinigung (Kontamination) infolge eines versicherten Sachschadens FBU132.1 (FBU132.1)
und
- die die Kontamination verursachenden radioaktiven Isotope dem Betrieb dienende Sache oder
deren Teile sind.
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U904 (U904)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U904
Freizeitunfallversicherung
Die Versicherung erstreckt sich nur auf solche Unfälle, die nicht als Arbeitsunfälle und diesen
gleich