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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung 2009.1 (VBBU2009.1)
Die frühere berufliche Tätigkeit wird jedoch nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf
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ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligen Wegfalls der früheren Tätigkeit erfolgte.
(10) [...] keiner Änderung der
Einstufung und bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht länger als 3 Monate andauern.
§ 3 Umfang und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht [...] die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles.
§ 20 Verjährung
Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung - 2009 (VBBU2009)
ununterbrochen so hilflos ist, dass
sie für zumindest 3 der im Folgenden genannten 6 Grundverrichtungen des täglichen Lebens auch bei
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Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in [...] keiner Änderung der
Einstufung und bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht länger als 3 Monate andauern.
§ 3 Umfang und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht [...] die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles.
§ 20 Verjährung
Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung - 2012 (VBBU2012)
Aufgabe
der früheren beruflichen Tätigkeit bekannt waren oder bekannt sein mussten. Dadurch wird
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gewährleistet, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorsätzlich durch einen Wechsel der beruflichen [...] keiner Änderung der
Einstufung und bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht länger als 3 Monate andauern.
§ 3 Umfang und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht [...] Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles.
§ 20 Verjährung
(1) Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach
Freizeitunfallversicherung (U904.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG
U904.3
Freizeitunfallversicherung
Die Versicherung erstreckt sich nur auf solche Unfälle, die nicht als Arbeitsunfälle und diesen
gleichgestellte Unfälle im [...] der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht
unterliegenden Berufes finden die Bestimmungen des Art. 20 der Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen
U904 (U904)
gesetzlichen Unfallversicherungspflicht unterliegenden
Berufes finden die Bestimmungen des Art. 20 der AUVB 2001 sinngemäß Anwendung
Für Unfälle bei entgeltlich ausgeübter Tätigkeit oder entgeltlicher [...] Hausfrauen, Schüler, Studenten, Arbeitslose,
Pensionisten).
Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der AUVB 2001 in bezug auf Kinderlähmung, durch
Zeckenbiß übertragene Frühsommer-M