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Innere Unruhen, böswillige Beschädigung Wohnungsinhalt (DH1726.21)
Punkt 7 der Allgemeinen Bedingungen für die
Haushaltsversicherung.
3. Versicherte Sachen
3.1. Versichert ist der Wohnungsinhalt gemäß Artikel 1 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für
die Haushaltsversicherung [...] Beschädigung - DH1726.21
1. Versicherte Gefahren
In Erweiterung von Artikel 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung gelten
am versicherten Wohnungsinhalt folgende Gefahren versichert: [...] versichert.
4. Örtliche Geltung der Versicherung
Abweichend von Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHD) ist
der unter Pkt.1 bis 3 angeführte Wohnungsinhalt nur in
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der betrieblichen Kollektivversicherung - 2005 (GBBKV2005)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der betrieblichen Kollektivversicherung - 2005
GBBKV2005
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Begriffsbestimmungen
§ 1 Wie entsteht
BESONDERE BEDINGUNG KA121-07 (KA121-07)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA121-07
EURO-VOLLKASKO
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug [...] des Versicherungsumfanges
In teilweiser Ergänzung des Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt sich der Versicherungsschutz [...] versichert.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraft-Fahrzeug-
kaskoversicherung (AKKB) wird als Obliegenheit im Sinne des §6 Abs
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9 (KA9)
Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB)
Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen (AEB)
Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden [...] KA9
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON
KUNSTAUSSTELLUNGEN (1990)
§ 1 Gegenstand der Versicherung
[...] Austritt von Lei-
tungswasser; in Erweiterung der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen (AEB)
sind Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli, Teildiebstahl und Raub mitversichert;
F914 (F914)
BESONDERE BEDINGUNG F914
ÄNDERUNG VON BEDINGUNGEN
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen bzw. Sicherheits-
vorschriften während [...] drei Monate von seiten des Versicherungsnehmers kein ausdrücklicher Wunsch,
daß die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen sind, gelten
weiterhin die bisherigen