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Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (VBBUZ1978)
Besondere Bedingungen für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
§ 1. Gegenstand der Versicherung
1. Wird der Versicherte während der Beitragszahlungsdauer und vor Vollendung des 60. Lebens
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
FEUER, STURM ZLN2.1
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR LANDWIRTSCHAFT-NEU
Von den nachstehend angeführten Klauseln gelten ausschließlich
Allgemeine Bedingungen für die Maschinenbruchversicherung (AMB80) (AMB80)
ert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d.s. die Ko-
sten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage [...] in Zahlung zu nehmen. Eine Sache gilt als völlig zerstört, wenn die Reparaturko-
sten deren Zeitwert am Schadentag erreichen oder übersteigen.
Sind unter einer Position mehrere
Allgemeine Bedingungen für die Maschinenbruchversicherung (AMB80-95) (AMB80-95)
ert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d.s. die Ko-
sten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage [...] in Zahlung zu nehmen. Eine Sache gilt als völlig zerstört, wenn die Reparaturko-
sten deren Zeitwert am Schadentag erreichen oder übersteigen.
Sind unter einer Position mehrere
Deckungspaket (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816) (AH816)
versicherten Risiko zusammenhängenden Rechtsverhältnissen, Eigenschaften und
Tätigkeikeiten, zu deren Ausübung der Versicherungsnehmer nach den für seinen Betrieb geltenden be-
hördlichen Vorschriften