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Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.21)
und fahrendem Zustand - Fe1127.21
1. Gefahren und Schäden:
1.1. Brandschäden an Kraftfahrzeugen
- Versichert gelten Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
gemäß Artikel 1 Pkt
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.24)
und PKW-Anhänger am Grundstück- Fe1130.24
1. Gefahren und Schäden:
1.1. Brandschäden
- Versichert gelten Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
gemäß Artikel 1 Pkt. 1 und Pkt
Wohnobjektversicherung ZuHaus (WO-2023)
zivilen oder militärischen Behörde während eines Brandes, um
eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Voraussetzung für diese Vereinbarung ist, dass der
Brand nicht durch eine im gegenständlichen Versich [...] Versicherung beansprucht werden
kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen und Anlagen zur Gebäudeüberwachung.
2. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der [...] unberührt.
Dieser Punkt 2 bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei,
Brandverhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
3. Versicherungswert
Sofern nichts anderes vereinbart
USP-GL99 (USP-GL99)
USP-BH99
3.2.2. Schäden am PKW des Geschäftsinhabers/Geschäftsführers
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für
die Feuerversicherung) [...] Garage sind bis zu
einer Höchstentschädigung von S 200.000,-- mitversichert.
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Mo-
tors [...] entstehen, werden nicht vergütet.
Versicherungssschutz besteht überdies nur, wenn die Brandursache nicht am KFZ selbst liegt
und für das Schadenereignis kein Ersatzanspruch aus einer
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten (ABE80-95) (ABE80-95)
Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmung;
h) Brand (einschließlich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden;
i) Blitzschlag;
[...] der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Dieb-
stahl-, Beraubungs- und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur An-
zeige zu bringen;
c)