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Sprinkleranlage (L811) (L811)
LEITUNGSWASSER L811
SPRINKLERANLAGE
Abweichend von Art. 2 Pkt. 9. der AWB sind Schäden an Sprinkleranlagen od
Im Geschäft IG-99.1 (IG-99.1)
IM GESCHÄFT (IG-99.1)
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die Oberösterreichische Versicherung AG gewähr
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen MB61 (MB61)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB61
Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen
In
Geltendmachung der Wertminderung bei Reparatur von Teilschäden MB41 (MB41)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB41
Geltenmachung der Wertminderung bei Reparatur von
Teilschäden
Abweichend von Art. 6(2) lit.
Haftungserweiterung für transportable und fahrbare Maschinen MB42 (MB42)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB42
Haftungserweiterung für transportable und fahrbare
Maschinen
1. In Erweiterung des Art. 1(1)