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UPB-G-95 (UPB-G-95)
Beleuchtungskörper und Hohlglaskörper - in gewerblich genutzten Versicherungsräumlichkei-
ten bis S 20.000,-- je Schadenfall auf erstes Risiko.
Mitgedeckt innerhalb dieser Versicherungssumme sind
- N [...] Gerüstkosten, Entsorgungskosten, Beschriftungen/Folien bis
S 1.000,-- je Schadenfall,
- Sicherungsmaßnahmen im Notfall bis S 5.000,-- auf erstes Risiko (Wächter), Überstundenzuschläge,
- Folgeschäden [...] Folgeschäden nach einem ersatzpflichtigen Glasschaden am Inventar und an den Vorräten bis
S 5.000,-- auf erstes Risiko.
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Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.15)
aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) in der jeweils geltenden
Fassung,
wobei reine Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von EUR 10.000,00 mitgedeckt
sind.
19. Spezialschulen
[...] Wasserwehren
16. Privathaftpflicht
17. Erweiterte Privathaftpflicht
18. Erziehungswesen
19. Spezialschulen
20. Speziallehrer
21. Politische Gemeinden
22. Kirchen, Kultusgemeinden
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR [...] Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des
Amtshaft-
ungs- (BGBl. Nr. 20/1949) und des Organhaftpflichtgesetzes (BGBl. Nr. 181/1967), beide in der
jeweils geltenden Fassung
Versicherungsform nach den Reparaturverglasungskosten (G220) (G220)
Hohlglä-
ser, Beschriftungen und Kunstverglasungen.
Die Entschädigung pro Einzelscheibe ist mit ATS 20.000,-- (EUR 1.453,46) begrenzt. Diese Begrenzung
wird auch bei der Ermittlung des Ersatzwertes angewendet
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.16)
des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) in der jeweils
geltenden Fassung, wobei reine Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von
EUR 10.000,00 mitgedeckt sind.
19. Spezialschulen [...] Wasserwehren
16. Privathaftpflicht
17. Erweiterte Privathaftpflicht
18. Erziehungswesen
19. Spezialschulen
20. Speziallehrer
21. Politische Gemeinden
22. Kirchen, Kultusgemeinden
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE [...] erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des
Amtshaftungs- (BGBl. Nr. 20/1949) und des Organhaftpflichtgesetzes (BGBl. Nr. 181/1967),
beide in der jeweils geltenden
Wertgrenzen in Sicherheitsbehältnissen (H402)
Konformitätserklärung*
- EN 0 EUR 20.000,-
- EN 1 EUR 65.000,-
- EN 2 EUR 100.000,-
- EN 3 EUR 200.000,-
- EN 4 EUR 400.000,-
* Konformitätserklärung für Wertschränke unter 1.000 kg:
Der/die unter Beachtung [...] Die Wertgrenze bei
einem Behältnis der Sicherheitsklasse EN0 beträgt dann in solchen Fällen EUR 10.000,-.
Anschluss an Einbruchmeldeanlage:
Bei Anschluss des Wertschutzschrankes an eine Einbruchmeldeanlage