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Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (FBU26) (FBU26)
chungs-Versicherungs-
Bedingungen (AFBUB) gelten Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren In-
halt, auch wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.
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FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU26
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen
Als Sachschäden im Sinne des Art. 1 (2) der Allgemeinen
Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
FEUER - Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen - Fe2011.16
In Abänderung von Art. 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitz [...] Erhitzungsanlagen und deren Inhalt auch dann zu ersetzen, wenn der
Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2015)
Gefahren und Schäden
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Versicherte Gefahren
1. Feuergefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet [...] auf erstes Risiko mitversichert:
2.2.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Punkt 2.7..
Im Rahmen der versicherten Feue [...] ngspflicht
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung sind der Si
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2013)
e Gefahren und Schäden
Versicherte Gefahren
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1. Feuergefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet [...] sind folgende Kosten versichert:
2.2.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Punkt 2.3..
2.2.2. Bewegungs- und Schutzkosten, [...] ngspflicht
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung sind der Si
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2012.1)
ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
zurückzuführen sind;
b) durch Brand oder Explosion;
c) durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; [...] dass ein Schaden, der durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen,
Brand, Explosion oder Wild entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker bei der nächsten
Polizeidienststelle