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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2024)
diese Naturgewalten veranlasstes
Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;
b) durch Brand oder Explosion;
c) durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; [...] ein Schaden, der durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde
Personen, Brand, Explosion oder Wild entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker bei der
nächsten Polize
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2015)
Gefahren und Schäden
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Versicherte Gefahren
1. Feuergefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet [...] auf erstes Risiko mitversichert:
2.2.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Punkt 2.7..
Im Rahmen der versicherten Feue [...] ngspflicht
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung sind der Si
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2013)
e Gefahren und Schäden
Versicherte Gefahren
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1. Feuergefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet [...] sind folgende Kosten versichert:
2.2.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Punkt 2.3..
2.2.2. Bewegungs- und Schutzkosten, [...] ngspflicht
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung sind der Si
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (FBU26) (FBU26)
chungs-Versicherungs-
Bedingungen (AFBUB) gelten Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren In-
halt, auch wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.
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FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU26
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen
Als Sachschäden im Sinne des Art. 1 (2) der Allgemeinen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2012.1)
ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
zurückzuführen sind;
b) durch Brand oder Explosion;
c) durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; [...] dass ein Schaden, der durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen,
Brand, Explosion oder Wild entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker bei der nächsten
Polizeidienststelle