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Wasserwerke (Amtshaftpflicht) (AH458) (AH458)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH458
POLITISCHE GEMEINDEN; WASSERWERKE
Hinsichtlich des Risikos aus dem Bestand und Betrieb des versicherten Wasserwe
Veranstalter (AH459) (AH459)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH459
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
Persönliche Schadenersatzpflicht der teilnehmenden Tierhalter (AH460) (AH460)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH460
KÖRVERANSTALTUNGEN, TIERSCHAUEN UND VIEHMÄRKTE; PERSÖNLICHE
SCHADENERSATZPFLICHT DER TEILNEHMENDEN TIERHALTER
Die
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden (AH461) Teilnehmer (AH461)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH461
VERANSTALTER; PERSÖNLICHE SCHADENERSATZPFLICHT DER
SPORTAUSÜBENDEN TEILNEHMER
1. Der Versicherungsschutz bezieht
Wetterschießen (AH462) (AH462)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT - Wetterschießen - AH462
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden,
die darauf zurückgeführt werden, daß durch das Wetterschieß