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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der FONDS GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 1A") - 2011 (VBVERLFGP2011)
Landesgericht Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Vielzahl von
Personen in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu
deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatzes des Katastrophenschutzes
nötig ist.
d) durch die [...] volatilitätsabhängig sind, können sich während der Laufzeit der Anleihe Kursschwankungen ergeben,
deren Schwankungsbreite sich erst gegen Ende der Laufzeit verringert.
Bei Steigerungen des Bewertungskurses
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der EURO GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 2A") - 2011 (VBVERLEGP2011)
Landesgericht Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] Vielzahl von
Personen in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu
deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatzes des Katastrophenschutzes
nötig ist.
d) durch die [...] volatilitätsabhängig sind, können sich während der Laufzeit der Anleihe Kursschwankungen ergeben,
deren Schwankungsbreite sich erst gegen Ende der Laufzeit verringert.
Bei Steigerungen des Bewertungskurses
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Wohnungsgenossenschaft (KSWG-03.2)
Versicherungsvertrag durch den
Versicherungsnehmer
oder die versicherten Personen selbst oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen
und auf Rechnung des Versicherungsnehmers oder der jeweiligen [...] nahestehende Personen gelten ausschließlich Ehegatten, eingetragene Partner oder
Lebensgefährten und deren Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), soferne diese
Personen mit dem Versicher [...] Dritten
mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 12 - Obliegenheiten
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die Freiheit
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Sozialvorsorge 2004 (KSSOZV2004)
Leistungen aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag durch die versicherte Person selbst oder
über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung der versicherten Person. In all
diesen [...] Wellnessanbietern entsprechende Rahmenvereinbarungen
abgeschlossen. Die Vertragspartner, Leistungen und deren Inanspruchnahme richten sich nach dem
aktuellen und gültigen Wellnessprogramm des Versicherers, das [...] Dritten mit Zahlung auf den
Versicherer über.
Artikel 11: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB95) (ADVB-95)
ert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d. s. die Ko-
sten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage [...] ichen Personen;
2.12 im Falle von inneren Unruhen, Streik, Neutralitätsverletzungen, Kriegsereignissen jeder Art,
militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme