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Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe5114.16)
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - Fe5114.16
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
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Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.15)
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Verwahrung von beweglichen Sachen (AH314) (AH314)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH314
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen
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STURM - Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am
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Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1 (F851.1)
FEUER F851.1
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch