Suche
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH314) (AH314)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH314
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.15)
STURM - Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am
Grundstück - St1114.15
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Bo
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1 (F851.1)
FEUER F851.1
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch
Unfall
Der Unfallversicherungsschutz für alle Lebenslagen
Wanderer sitzt barfuß auf einem Stein am Ufer eines Sees Der Himmel ist grenzenlos. Die Ober- österreichische versichert. Produkte Privatkunden Unfall Flexibler Unfallschutz für alle Lebenslagen. Unfä
Plus für Freizeitunfälle (UN1076.18)
UNFALL - Plus für Freizeitunfälle - UN1076.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 fes