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Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH453.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH453.2
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
Die besondere Vereinbarung gemäß B 14.5 E
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH459.2
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
tes A, Z
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden Teilnehmer (AH461.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Veranstalter; persönliche Schadenersatzpflicht der
sportausübenden Teilnehmer - AH461.2
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die persönliche Schadenersatzpflicht
Spezialschulen (AH456.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fahr-, Flug- (auch Fallschirmsprung-), Motorboot-,
Wasserschi-, Segel-, Surfing-, Reit- und Schischulen bzw. Lehrer - AH456.2
Schulen und Lehrer
1. Schadenersatzverpflicht
Bergführer, Schilehrer, Schilhilfslehrer und Schilehrwarte (AH457.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und
Schilehrwarte - AH457.2
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgru