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Bewachte Garderoben (AH463) (AH463)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT BESONDERE BEDINGUNG AH463
BEWACHTE GARDEROBEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der Versicherungsnehmer od
Fahrzeugbewachung (AH464) (AH464)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH464
FAHRZEUGBEWACHUNG
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer
Schäden an Fluren und Kulturen durch Weidevieh (AH800)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT
AH800
SCHÄDEN AN FLUREN ODER KULTUREN
Abweichend von Abschnitt B, Z. 5.1.1. der Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht-
versicherung (EHVB) s
Hebebühnen (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH801) (AH801)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH801
1. Gegenstand der Versicherung bilden Kraftfahrzeuge, welche im Zuge der Service-Tätigkeit durch
die Hebebü
Hebebühnen (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH801.1) (AH801.1)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH801.1
HEBEBÜHNEN
1. Abweichend von Art 7.10.1 und 7.10.2 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Scha-