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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2019) (AGB.2019.1)
unter
den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht eine [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung
von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1061.16)
als
vereinbart:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100 %
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 100 %
- eines anderen Fingers 50 %
Eventuell
Verbesserte Gliedertaxe (UN1014.15)
als vereinbart:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100 %
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %
- eines anderen Fingers 20 %
Eventuell vereinbarte
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011.1)
en ab der ersten Verfolgungshandlung
2.2.3.1. wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen [...] wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend ab der ersten
Verfolgungshandlung nur dann, wenn die Handlung oder Unterlassung auch bei fahrlässiger Begehung
strafbar ist und eine [...] ng die
Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist. Die Ablehnung der Behandlung ist
unzulässig, wenn es sich um einen Fall handelt, der nach Art. 133 von der Zuständigkeit des
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013 (VBPZV108B2013)
diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich.
(2) Werden im Rahmen der Antragsstellung Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig
beantwortet, können wir [...] Einkommenssteuergesetz - 2013
VBPZV108B2013
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 [...] ts
§ 19 Nachversteuerung
Auszug aus gesetzlichen Bestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind