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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-02)
Versichert sind ausschließlich die in der Polizze bezeichneten Gebäude und Nebengebäude samt dazu-
gehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör. Im Übrigen gilt Artikel 3 Pkt. 1 der AStB sinngemäß.
2 [...] und dergleichen) des betroffenen Gebäudes innerhalb des lokalen Grundwasserspiegels liegen;
6. Schäden an den versicherten Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund Neubau oder
wegen Umb [...]
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude IG-GaN-02
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist in jedem Fall, dass für/über die nach Maßgabe dieser
Bedingung
Folgeschäden an Waren (Gl3005.12)
Zerbrechen von versichertem Glas.
1. Waren und Vorräte
Hiezu gehören sämtliche am Versicherungsort in Gebäuden befindliche Waren und Vorräte. Dazu
zählen Rohstoffe, in Arbeit befindliche, halbfertige und fertige
Photovoltaikanlage auf fremder Liegenschaft (AH5663.12)
auch auf die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden und
Räumlichkeiten durch Feuer, Brand und Explosion.
4. Mietsachschäden - Tätigkeit
4.1. Der
Euro-Teilkasko (KA131-07) (KA131-07)
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug stürzen) sowie
durch von Gebäuden herabfallende Eisgebilde.
1.1.4 Diebstahl, Raub oder
Euro-Teilkasko (KA131) (KA131)
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug stürzen) sowie
durch von Gebäuden herabfallende Eisgebilde.
1.1.4 Diebstahl, Unterschlagung