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Schäden durch Rückstau (H59)
HAUSHALT H59
RÜCKSTAUSCHÄDEN
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung
Schäden durch Rückstau (H301)
HAUSHALT - Rückstauschäden - H30
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohnungsinhalt, verur
Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (L133)
der AWB fallen Schäden an den an die Leitung angeschlossenen
Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung
eines Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 der AWB notwendig
Vandalismusschäden infolge Einbruchdiebstahl (H403)
HAUSHALT - Vandalismusschäden infolge Einbruchdiebstahl - H403
Abweichend von Art. 2 Pkt. 4.5. der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH)
leistet der Versicherer auch dann Entschäd
Sachverständigenkosten (M3821.4) (M3821.4)
Sachverständigenkosten BESONDERE VEREINBARUNG M3821.4
Der Versicherer übernimmt 80 % der vom Versicherungsnehmer nach Art. 9 (2) c) ABS zu tragenden
Kosten, maximal die in d