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Modell U3 (U833.3) (U833.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.3
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99)
wird wie folgt abgeände
Einzelunfallversicherung für Kinder (U105.1) (U105.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U105.1
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 1995 werden für Pe
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (U108.1) (U108.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U108.1
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen
Die Versicherung
Unfall-Schmerzensgeld (U802.1) (U802.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U802.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird
Unfall-Schmerzensgeld (U824.3) (U824.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U824.3
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten ununterbrochenen Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzens-
geld in