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Rettung von Menschenleben und Sachen (U1000.1)
UNFALLVERSICHERUNG - Besondere Bedingung U1000.1
Rettung von Menschenleben und Sachen
Abweichend von Art.6, Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die
Mitversicherung von Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand (ZHF17)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht und die Schadenursache nicht am KFZ selbst liegt.
Mitversichert gelten auch
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EINBRUCH E105
VERKAUFSPREIS ALS ERSATZWERT (HANDELSBETRIEBE)
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis er