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Versicherungsbedingungen für die ExistenzKaskoversicherung-2015 (VBEK2015)
§ 23 Aufsichtsbehörde
Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle
und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), 1090 Wien, Ot [...] vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die [...] den Versicherer haben, tritt
Leistungsfreiheit nur ein, wenn die Obliegenheit vorsätzlich verletzt worden ist.
(2) Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom Versicherungsnehmer zum Zweck der Verminderung
Safe-4-U Paketleistungen (SAFE4U-98)
geltende Unternehmenstarif nach Maßgabe des vereinbarten Deckungs-
umfanges.
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBE-
DINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die
ZuHaus-Superschutz (ZHS-06)
len im
Inneren der Gebäude durch Niederschlagswasser, welches aus defekten, innenliegenden bzw. unter
Erdniveau liegenden Dachableitungsrohren austritt bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze [...] versicherten Liegenschaft
vorhandener Privatbadestrand ist mitversichert;
3.7.1.2. aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten
Liegenschaft, wenn die G [...] jeweils geltende Unternehmenstarif nach
Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sach
Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg (DH1603.16)
zugrunde liegenden ABHD gelten
Schadenersatzverpflichtungen aus der Verwendung und/oder Inbetriebnahme von motorisch
angetriebenen Flugmodellen bis 5 kg mitversichert.
Solche Flugmodelle unterliegen gemäß [...] n Flugplatz-
verbotszonen ist das Fliegen nur mit Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung
zulässig.
Verboten ist die Verwendung in bzw. das Überfliegen von:
- dicht besiedeltem Gebiet;
- [...] gültigen Fassungen stellen
Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar. Deren Verletzung führt gemäß den
Vo
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.21)
Versicherung für unbenannte Gefahren (Allrisk) von Wohngebäuden bis maximal 1/3
gewerblicher Nutzfläche liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher
Gefahren zur Sachversicherung (AECB)