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Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U861.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U861.3
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherun
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G810) (G810)
GLAS G810
VERSICHERUNGSFORM NACH DEN NEUVERGLASUNGSKOSTEN
Diese Versicherung umfaßt die gesamten Neuverglasungskos
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GLAS BESONDERE BEDINGUNG G815
VERSICHERUNGSFORM NACH DEN NEUVERGLASUNGSKOSTEN
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VERSICHERUNGSFORM NACH DEN NEUVERGLASUNGSKOSTEN
Diese Versicherung umfaßt die GESAMTEN NEUVERGLASUNGSKOS
Bruchschäden an Zu- und Ableitungen (L125)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an Zu- und Ableitungen außerhalb des
Versicherungsgrundstückes - L125
Abweichend von Art. 1, Abs. 2, Art. 2, Abs. 2 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für
Versicherungen