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Erweiterte Deckung für Fahrzeuge m.landwirtschaftl.Verwendung (KH041) (KH041)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH041
ERWEITERTE DECKUNG FÜR FAHRZEUGE MIT
LANDWIRTSCHAFTLICHER VERWENDUNG
Versicherungsschutz besteht für die Verwend
Wasserzuleitungsrohre innerhalb des Versicherungsgrundstückes (L808) (L808)
LEITUNGSWASSER L808
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN INNER-
HALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweite
Mitversicherung von Zuleitungen am Versicherungsgrundstück (L8) (L8)
LEITUNGSWASSER L8
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN INNER-
HALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung d
Vertragshaftung (AH302) (AH302)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH302
VERTRAGSHAFTUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2. sowie Art. 7, Pkt. 1.2 AH
HAK Rudigierstraße zu Besuch bei Oberösterreiche Versicherung
Die Führung fand im Rahmen des Wahlfaches Finanz- und Risikomanagement statt. EDie interessierten Schülerinnen und Schüler diskutierten unter anderem Versicherungsthemen, die sie in ihrem Wahlfach sel