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Bade/Schuranstalt für Tiere, Tierklauenpflege, Viehschneider (AH410)(Schäden an Tieren) (AH410)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bade- und Schuranstalten für Tiere,
Tierklauenpfleger und Viehschneider - AH410
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 10. AHVB auch auf
Schadeners
Be- und Entladung fremder Fahrzeuge (AH411) (AH411)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH411
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 10. A
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die (AH412) Fremdzwecken dienen (AH412)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH412
GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN,
DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 2.3
Gewerbsmäßige Vermietung (Verleihung) (AH413) (AH413)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH413
GEWERBSMÄSSIGE VERMIETUNG (VERLEIHUNG)
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 1., 2. Absatz EHV
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen