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Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Bauernbundes (BBBR2015)
Liechtenstein, Schweiz) sowie in Kroatien.
Für Behandlungskosten im Ausland gilt die Versicherung weltweit mit Ausnahme Österreichs
(siehe Art. 5, Pkt. 4).
Artikel 4 - Zeitlicher Geltungsbereich
Die V [...] allgemein anerkannten
Krankenhauses bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Geltungsbereich: Weltweit, ausgenommen Österreich
5. Die in Artikel 5, Pkt.1-4 angeführten Leistungen werden von uns ersetzt
Regelungen zur Dienstnehmer-Kollisionskasko-Versicherung (KA803) (KA803)
worden sind,
3.03 Anzahl der für die angeordneten Dienstfahrten zurückgelegten Kilometer.
4.00 Diese Kaskoversicherung gilt subsidiär, sofern für den gegenständlichen Schaden keine andere
Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
worden sind,
3.03 Anzahl der für die angeordneten Dienstfahrten zurückgelegten Kilometer.
4.00 Diese Kaskoversicherung gilt subsidiär, sofern für den gegenständlichen Schaden keine
andere Versicherung
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
vereinbart. In Erweiterung des § 9 Abs 5 KHVG beträgt die Versicherungssumme für bloße
Vermögensschäden € 400.000,00.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
Abweichend von Art 8 Z 3 AKHB tritt
AHVB/EHVB2002 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2002)
Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?
Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung - einschließlich des Schadens
an Erdreich oder Gewässern [...] Bedingungen:
1. Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern
durch Immissionen.
2. Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung - einschließlich [...] den selben Vorfall ausgelöster
Umweltstörungen als ein Versicherungsfall. Ferner gelten als ein Versicherungsfall Feststel-
lungen von Umweltstörungen, die durch gleichartige Vorfälle ausgelöst